Allgemeine Geschäftsbedinungen – Kuhn Objekte Limburgerhof – Stand 23.10.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit unseren Angeboten bieten Wir, die Firma Kuhn-Objekte, Ihnen das/die bezeichnete/n Objekte an und zugleich unsere Dienste als Makler. Verhandlungen sind ausschließlich mit uns zu führen.
Mit der Verwendung unserer Angebote erkennt der Interessent oder Empfänger ausdrücklich die nachstehenden Bedingungen an:
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Alle Angebote von Kuhn-Objekte sind freibleibend und unverbindlich und basieren auf den erteilten Informationen durch Dritte — namentlich durch Verkäufer ‚Vermieter. Eine Haftung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Ein Provisionsanspruch entsteht für den Makler auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von dem Angebot des Maklers abweichen.
DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber wird gemäß S 33Abs_ I Bundesdatenschutzgesetz, davon unterrichtet, dass Kuhn-Objekte personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. VERTRAGSABSCHLUSS. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung von Kuhn-Objekte, ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Der GF der Fa. Kuhn-Objekte oder ein autorisierter Mitarbeiter haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss Ohne deren Anwesenheit, so ist dem GF vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die —Konditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem GF der Fa. Kuhn-Objekte auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen. Kuhn-Objekte als Vermittler, Wird mit in den Kaufvertrag eingetragen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, den GF der Fa. Kuhn-Objekte unverzüglich schriftlich zu informieren — alles andere wird nicht anerkannt. Generell sind jegliche vertraglichen Abweichungen schriftlich zu vereinbaren, mit beiderseitiger Unterschrift der Vertragspartner.
PROVISION
Provisionssåtze sind im Erfolgsfalle zu zahlen. Die Provisionen stehen im Abgeschlossenen Vertrag mit den Verkäufern und in dem Exposee für die Käufer. Nach Abschluss eines Mietvertrages oder eines Notariellen Kaufvertrages ist die Provision verdient und fällig. Bei Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Verkäufer, ist die vereinbarte Zahlung nach erhalt der Provisionen von Verkäufer und Käufer zu zahlen. Wenn der Verkäufer nicht pünktlich zahlt und der GV der Firma Kuhn-Objekte einen Rechtsanwalt beauftragen muss, ist der abgeschlossene Kooperationsvertrag hinfällig. Kuhn-Objekte ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu sein. Nach Abschluss eines „Makler-Allein-Verkaufsauftrag“ mit der Firma Kuhn-Objekte (GF Roger Kuhn) Verpflichtet sich der Verkäufer, keinerlei Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen, Oder dieses selbst anzubieten und zu Verkaufen. Alle ihm bekannten Interessenten sind an die Firma Kuhn-Objekte weiterzuleiten. Ein Provisionsanspruch steht der Fa. Kuhn-Objekte auch dann zu, wenn im zeitlichen und Wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von Kuhn-Objekte vermittelten und/oder nachgewiesenen Vertrag, weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. unsere Angebote sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe des Angebotes Oder von Einzelheiten desselben ist strengstens untersagt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so haftet der Interessent für die entgangene Provision im vollen Umfang — vorbehaltlich weiter zu definierender Schadensersatzansprüche der Fa. Kuhn-Objekte. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, schriftlich, unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
ERSATZANSPRÜCHE
Nach Einigung des Käufers und Verkäufers und Beauftragung des Kaufvertrags-Entwurf bei einem Notar, wird eine Entschädigung für die Firma Kuhn-Objekte von 2% des Kaufpreises fällig, wenn eine der beiden Parteien den vereinbarten Kauf absagt. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers oder auch des Interessenten, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt den GF von Kuhn-Objekte zur Berechnung einer Entschädigung in voller Provisionshöhe, sowie zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der im Einzelfall zu beziffern sein wird.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein